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Berechnungen

Ich habe in meiner Tätigkeit schon oft feststellen müssen, dass die Flächenangaben in Mietverträgen nicht richtig sind. Beugen Sie Streit vor, indem Sie in Vorbereitung der Vertragsabschlusses die Flächen prüfen bzw. neu vermessen und berechnen lassen.

Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Mangelfreiheit eines Objektes bzw. eines Gewerkes, geht es regelmäßig auch darum, die Richtigkeit der Massen (m² od. m³) zu prüfen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Wie ein armer Mann zu leben macht nur Spass, wenn man reich ist.
Peter Ustinov