|
Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind nicht in einem Gesetz geschützt, d.h. dass sich jeder so nennen darf. Wenn Sie erfahren wollen, was sich hinter der jeweiligen Berufsbezeichnung verbirgt, clicken sie hier. Die Ermittlung dieses VERKEHRSWERTES ist die hauptsächliche Aufgabe des Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Durch meine Tätigkeit auf diesem Gebiet, habe ich viele Erfahrungen auch auf angrenzenden Fachgebieten sammeln können, welche ich ihnen zur Verfügung stelle; ich arbeite mittlerweile - zwecks Erfahrungsaustausch und Zuarbeit - mit einer Reihe von entsprechenden Spezialisten auf den (links) aufgeführten Gebieten zusammen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen ihk erfurt, industrie- und handelskammer erfurt, bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken,bebaute und unbebaute grundstücke,,öffentlich bestellte und vereidigte,öffentlich bestellter und vereidigter,sachverständige,sachverständiger,sachverständigenbüro,immobilienbewertung
verkehrswert,wert,marktwert,verkaufswert,verkaufspreis,preis,verkehrswertgutachten,grundstücksbewertung,grundstückswertermittlung,taxe,taxen,schätzung,schätzen,gutachten,gutachter,anitapolt,grundstück
|