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Die Verkehrswertgutachten sind durch den

VERKEHRSWERT nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch)
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
klar definiert.

Die Rechtssprechung ist beschieden, dass es nicht nur notwendig ist, den richtigen Wert zu ermitteln, sondern auch ein Gutachten mit den zugesicherten Eigenschaften zu erstellen: Sie als Gutachtenleser haben ein Recht, das Gutachten und dessen Inhalt (vollständig) zu verstehen, d.h. nachvollziehen zu können.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Frei ist, wer
der Vernunft gehorcht.
John Milton (1608-74), engl. Dichter