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Ihr Beitrag zum guten Gelingen

Eine aussagefähige Wertermittlung setzt eine umfassende Recherche der wertbeeinflussenden Ausgangsdaten voraus. Nicht alle wertrelevanten Informationen kann der Sachverständige eigenständig ermitteln. Er ist vielmehr auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen.

Der Sachverständige benötigt die Mitwirkung des Auftraggebers; das Betrifft die Zusammenstellung und Übergabe aller vorhandenen Unterlagen. Dazu gehören z.B.:

1. Grundbuchauszug /-auszüge ... evtl. entspr. Verträge
2. Flurkarte / Liegenschaftskataster
3. Teilungserklärung / Abgeschlossenheitsbescheinigung
4. Erbbaurechtsverträge einschl. Nachträgen/Erbbauzins

5. Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten und
Lageplan bzw. Plan der Aussenanlagen)
6. Baubeschreibung
7. Bauschein / Anschreiben Baugenehmigung
8. Berechnung Bruttorauminhalt sowie Wohn- und Nutzflächen
9. Schlußabnahmeschein

10. Mietverträge einschl. Erhöhungsverlangen
11. Mietflächenaufstellung
12. Anliegerkostenbescheide
13. Auskunft zu Leibrenten / Nießbrauch

Des weiteren gehört die Gelegenheit zum Ortstermin dazu, auf dem das Objekt (gesamte Grundstück und alle Gebäude mit allen Räumen) besichtigt wird und alle offenen Fragen / Anmerkungen geklärt werden können / müssen.

Zusätzliche Unterlagen, welche die Wertermittlung unterstützen können sind:
14. Vorgutachten, frühere Wertermittlung/en
15. Kaufvertrag
16. Auskunft zu Baulasten
17. Auskunft zu Altlasten

Die Informationen sollen dann ausgewertet und überprüft werden. Das ist u.a. verbunden mit Anfragen und Besuchen bei Behörden einschliesslich Aktenstudium.
Deshalb benötigt der Sachverständige von seinem Auftraggeber nicht zuletzt :
... ausreichend Zeit und ein wenig Geduld.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Das schwierigste an der Prognose ist die Vorhersage, vor allem, wenn es um die Zukunft geht.
Wilhelm Busch