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Die Praxis hat gezeigt, dass die Bearbeitungszeiten sich im wesentlichen um die Unterlagenbeschaffung und den Termin der Ortsbesichtigung – jedes Grundstück und Gebäude muss besichtigt werden – ranken. Es ist von Vorteil, wenn der Sachverständigen vor Durchführung des Ortstermins die Unterlagen zu Grundstück und Gebäude(n) zugeschickt werden; die Vorteile: • ich kann mich auf den Ortstermin (wesentlich besser) vorbe-reiten, • kürzerer Ortstermin, • (erste) Informationen von Behörden liegen schon vor, • alle Informationen können nachvollzogen werden.
Ortbesichtigung In den meisten Fällen wird der Ortstermin mit dem Auftraggeber geplant; im Gerichtsverfahren mit allen Beteiligten. Wenn die Unterlagen vor-liegen, kann der Termin kurzfristig vereinbart werden; in den anderen Fällen finden die Ortstermine i.d.R. 14 Tage nach der Terminvereinbarung statt; auf Wunsch kann es in einem kürzerem Zeitrahmen erfolgen. TIPP: Versuchen Sie, schon mit Auftragsanfrage (3) Terminvorschläge für den Ortsbesichtigungstermin zu machen. (Es sind auch Termine am Wochenende möglich.)
Normale Bearbeitungszeiten Wenn ein Wertgutachten seriös erstellt wird, ist dafür ein Zeitrahmen (von erstem Gespräch bis Gutachtenabgabe) von ca. 1 Monat notwendig bzw. – wenn wir es am Ortstermin festmachen – ist das Gutachten i.d.R. 2 Wochen nach Ortstermin fertig gestellt. Die sogenannten Schnellgutachten, die mancher innerhalb von 1-2 Tagen erstellt, mögen zwar verlockend erscheinen, sie bergen jedoch das Risiko, dass nicht alle Informationen sorgfältig recherchiert sind. Und vielleicht wären gerade die nichtrecherchierten Informationen besonders ausschlaggebend für den Wert gewesen.
Aufträge von Gericht erfordern i.d.R. Bearbeitungszeiten von 6 bis 8 Wochen, bedingt durch die Ladungsfristen zum Ortstermin. Größere Aufträge erfordern evtl. wegen des Umfangs der Aufnahmen, Abfragen bei Behörden und der entsprechenden schriftlichen Ausarbeitung längere Fristen. Rufen Sie an, um ihren Fall zu konkretisieren.
TIPP: Muß eine Wertermittlung besonders schnell erstellt werden, ist das i.d.R. bei entsprechend guter Zusammenarbeit möglich, Ihren Auftrag in einem kürzerem Zeitrahmen zu bearbeiten.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen ihk erfurt, industrie- und handelskammer erfurt, bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken,bebaute und unbebaute grundstücke,,öffentlich bestellte und vereidigte,öffentlich bestellter und vereidigter,sachverständige,sachverständiger,sachverständigenbüro,immobilienbewertung
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