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Form der Gutachten

Es wird selbstverständlich auf Ihre Erfahrungen und Wünsche eingegangen:

Ausführliches Gutachten
In diesem Fall bekommen Sie ein Gutachten in die Hand, in welchem die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung(en) in ausführlicher Form enthalten ist. Desgleichen sind die Schritte der Wertermittlung in ausführlicher Art dargelegt mit den Definitionen aller Wertermittlungsbegriffe und –daten sowie Erläuterungen zu den Herleitungen der Daten.
Das Gutachten hat i.d.R. mind. 40 Seiten, je nach Grundstückssituation sogar wesentlich mehr.

Kurzgutachten
Im Kurzgutachten wird auf Erläuterungen zu Wertermittlungsbegriffe und –daten verzichtet, d.h. es ist für Gutachtenleser verständlich, welche mit Gutachten arbeiten und über entsprechende Kenntnisse verfügen.
Auf Absprache wird auch auf die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung verzichtet, was die Bearbeitungszeit wesentlich kürzen kann und auch Auswirkungen auf die Honorierung haben kann.
Das Gutachten hat i.d.R. rd. 20 Seiten.

Bewertungsformulare
Diese Art der Gutachtenerstellung empfiehlt sich nur, wenn der Auftraggeber (nur) das Ergebnis wissen will und das Gutachten nicht weiteren Lesern zur Verfügung stellen will. Die entsprechenden Fakten zu Grundstück und Gebäude sowie der Wertermittlung werden auf dem Ortstermin und einem abschliessenden Kontakt mündlich besprochen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Zu erkennen,
dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
Johann Kaspar Lavater