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Seit dem 01.09.2001 sind die gesetzlichen Bestimmungen zu Mieten und Pachten komplett in das BGB – Bürgerliches Gesetzbuch – aufgenommen.
Da sich Verhandlungen vor Gericht regelmäßig (sehr) lange hinziehen, ist es durchaus ratsam, auf dem Weg der
Schlichtung eine Lösung von Meinungsverschiedenheiten herbeizuführen.
Ich stehe ihnen auf diesem Gebiet gerne beratend zur Seite.

Sie können sich meine Erfahrungen auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung und der Mietwertermittlung zu Nutze machen.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Zu erkennen,
dass man sich geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.
Johann Kaspar Lavater