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Schiedsgutachten

Die Parteien formulieren selbst oder mit anwaltlicher Hilfe eine Schiedsvereinbarung und einigen sich auf einen Schiedsgutachter. Sie tragen schriftlich – ggf. anwaltlich unterstützt – vor unter Beifügung von erläuterndem Material.

Der Schiedsgutachter führt ein oder mehrere gemeinsame erläuternde Gespräche durch einschl. einem Ortstermin und erstattet dann ein unparteiisches Schiedsgutachten nach besten Wissen und Gewissen.

Für schwierige juristische Fragen kann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Zwischen den Parteien kann mit Hilfe des Sachverständigen auch auf dem Weg der
Mediation oder der
Schlichtung
Entscheidungen erzielt bzw. unterstützt werden:
Der Mediator ist ein Vermittler zwischen den Parteien mit dem Ziel einer Vereinbarung, wie weiter miteinander umgegangen wird, möglichst ohne weitere juristische Schritte.
Für die Schlichtung gibt es eine Schlichtungsordnung und –kommission, welcher sich die Parteien unterwerfen. Die Schlichtungskommission unterbreitet am Ende des schriftlichen und mündlichen Vortrages der Parteien einen Schlichtungsvorschlag, der mündlich begründet wird. Sofern die Parteien den Vorschlag annehmen, ist die Schlichtung erfolgreich; ansonsten stehen ihnen auch hier weitere rechtliche schritte offen.
Beide Verfahren dienen dem Sparen von Zeit und Geld und der Entlastung der Gerichte.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Müde macht uns die Arbeit, die wir liegenlassen, nicht die, die wir tun.
Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916)