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Mietwertermittlung

Die Miete ist das Entgelt, daß der Mieter dem Vermieter für die Ge-brauchsüberlassung der Mietsache schuldet. Was die Miete im einzelnen umfaßt, ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarung. Für Wohnraummietverhältnisse finden sich umfangreiche gesetzliche Regelungen. Anders für gewerblich genutzte Flächen, hier existiert überwiegend Vertragsfreiheit.

Mietwertgutachten dienen meist dazu gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten über die Miethöhe beizulegen, aber auch um beispielsweise dem Finanzamt gegenüber kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu begründen.

In Mietwertgutachten wird die ortsübliche Miete ermittelt, bzw. die Angemessenheit des vereinbarten Mietzinses überprüft.
Ich erstelle Ihnen Gutachten für
Wohnungsmieten
unterliegen den Regelungen in den §§ 557 ff. BGB
Gewerbliche Mieten
(Büro- , Praxis-,- Laden-, Gastronomie-, Lager-, Werkstatt-, Freiflächen u.a.)
können frei vereinbart werden.
Pachten
nach §§ 581 ff. BGB

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Nur wer sich ändert
bleibt sich treu.
Wolf Biermann