Impressum English Suche

Schäden an Gebäuden

müssen vom Grundstückssachverständigen in Grundzügen beherrscht werden.

Im Unterschied zu den Schadensgutachtern öffnen wir Wertermittler keine Bauteile. Daran erkennt man schon, das die Wertermittlung "oberflächlich" - die genaue Bezeichnung ist: "nach äußerem Anschein" - erfolgt. Das führt auch zur Abgrenzung zum Schadensgutachter: Grundstückssachverständige können Schäden nur soweit erkennen und beurteilen, wie sie offensichtlich sind. Wenn das nicht mehr der Fall ist, ist ein Bauschadensgutachter gefragt.

Ich arbeite in Arbeitsgemeinschaft mit mehreren - tlw. auch öffentlich bestellten und vereidigten - Sachverständigen für die Bewertung von Schäden an Gebäuden zusammen.

Ich erstelle KEINE Schadensgutachten
UND auch keine Angebote hierfür!

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

ihk erfurt, industrie- und handelskammer erfurt, bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken,bebaute und unbebaute grundstücke,,öffentlich bestellte und vereidigte,öffentlich bestellter und vereidigter,sachverständige,sachverständiger,sachverständigenbüro,immobilienbewertung verkehrswert,wert,marktwert,verkaufswert,verkaufspreis,preis,verkehrswertgutachten,grundstücksbewertung,grundstückswertermittlung,taxe,taxen,schätzung,schätzen,gutachten,gutachter,anitapolt,grundstück




 
 

 
In die Tiefe musst du steigen, soll sich dir das Wesen zeigen.
Schiller