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müssen vom Grundstückssachverständigen in Grundzügen beherrscht werden.
Im Unterschied zu den Schadensgutachtern öffnen wir Wertermittler keine Bauteile. Daran erkennt man schon, das die Wertermittlung "oberflächlich" - die genaue Bezeichnung ist: "nach äußerem Anschein" - erfolgt. Das führt auch zur Abgrenzung zum Schadensgutachter: Grundstückssachverständige können Schäden nur soweit erkennen und beurteilen, wie sie offensichtlich sind. Wenn das nicht mehr der Fall ist, ist ein Bauschadensgutachter gefragt.
Ich arbeite in Arbeitsgemeinschaft mit mehreren - tlw. auch öffentlich bestellten und vereidigten - Sachverständigen für die Bewertung von Schäden an Gebäuden zusammen.
Ich erstelle KEINE Schadensgutachten UND auch keine Angebote hierfür!
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen ihk erfurt, industrie- und handelskammer erfurt, bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken,bebaute und unbebaute grundstücke,,öffentlich bestellte und vereidigte,öffentlich bestellter und vereidigter,sachverständige,sachverständiger,sachverständigenbüro,immobilienbewertung
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