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Honorare in der Verkehrswertermittlung

Die Honorierung (Grundhonorar) erfolgt i.d.R. gemäß
§ 34 HOAI nach Normalstufe, mittlerer Satz bzw. beim Vorliegen der in § 34, Abs. 6, Ziff. 1 genannten Schwierigkeiten nach der Schwierigkeitsstufe, mittlerer Satz.
... soweit zur Geschichte, der bisher für uns bindende §34 ist seit August 2009 aus der HOAI getilgt!
Vereinbaren Sie mit mir ein individuell, auf den konkreten Fall zugeschnittenes Honorar.

Sollten der Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und deshalb von der Sachverständigen beschafft, überarbeitet oder angefertigt werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:
1. Sachverständigenstunde ... 90,- €,
2. Hilfskraftstunde ... 60,- €,
3. Schreibkraftstunde ... 30,- €.

Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen:
1. aktuelle Katasterkarte;
2. aktueller Grundbuchauszug;
3. Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte, evtl. Ansichten);
4. Wohn- u./od. Nutzflächenberechnung, Ermittlung des Bruttorauminhaltes;
5. aktuelle Mietvertragsdaten- und Mietenzusammenstellung.
Ich möchte Sie bitten, die Mietverträge zu kopieren - einschl. zwischenzeitlicher Mieterhöhungsschreiben.

Nebenkosten (Schreibgebühr, Lichtpausen, etc.) und Auslagen (Gebühren bei Behörden u.ä.) sind, soweit erforderlich, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erstatten.
Telefon/Porto/Verpackung werden pauschal mit 20,00 € abgerechnet.
Fotos werden mit 2,00 €/Stück abgerechnet.
Das Gutachten wird regelmäßig in 1 Ausfertigung erstellt.
Zweit- bzw. Mehrausfertigungen des Gutachtens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gefertigt. Die Kosten belaufen sich auf 0,50 €/ s- w- Seite bzw. 2,50 €/ Farbkopie A4 mit 2 Fotos od.a..
Kopien, die zur Vorbereitung des Gutachtens notwendig sind, werden mit 0,50 €/ Seite für die ersten 50 Kopien und 0,15 € für jede weitere abgerechnet.
Fahrtkosten werden mit 0,50 € je gefahrenen PKW- km abgerechnet, Fahrzeiten für Fahrten über 15 km werden nach Zeitaufwand zusätzlich zu dem Gutachtenhonorar in Rechnung gestellt; es gelten die unter Pkt. 3 aufgeführten Stundensätze.
Auf die Honorare und Nebenkosten wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Anita Polt erstellt Wertgutachten für Weimar / Thüringen

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Müde macht uns die Arbeit, die wir liegenlassen, nicht die, die wir tun.
Marie von Ebner-Eschenbach (1830-1916)